Gremien und Ausschüsse der katholischen Pfarrgemeinde Schwalbach am Taunus

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Der Pfarrgemeinderat (PGR)

Die Aufgaben des Pfarrgemeinderates einer Gemeinde sind in der Synodalordnung des Bistums Limburg (§19) festgehalten:

  1. Der Pfarrgemeinderat hat den Auftrag, in den Angelegenheiten, welche die Pfarrgemeinde betreffen, mitzuwirken. Der Pfarrer und die übrigen Mitglieder informieren sich gegenseitig als Dialogpartner, beraten über alle Angelegenheiten der Gemeinde, fassen gemeinsam Beschlüsse und tragen gemeinsam Sorge für deren Durchführung.
  2. Der Pfarrgemeinderat berät und unterstützt den Pfarrer bei der Erfüllung seiner seelsorgerischen Aufgaben. Der Pfarrer wird die Wünsche und Anregungen des Pfarrgemeinderates bezüglich dieser Aufgaben verwirklichen, sofern nicht seelsorgliche oder rechtliche Gründe entgegenstehen.

Die Synodalordnung steckt für die Arbeit des PGR einen sehr weiten Rahmen und weist ihm eine Vielzahl von Aufgaben zu. Sie kann hier heruntergeladen werden.

Der PGR wird alle vier Jahre von den Mitgliedern der Gemeinde gewählt, die letzte Wahl fand am 29./30.10.2011 statt.

Gewählte Mitglieder des Pfarrgemeinderates sind zurzeit:

  • Andre, Rita, Krankenschwester, Höhenstraße 1
  • Firle, Birgit, Personalleiterin, Am Flachsacker 10
  • Frey, Gerhard, Druckermeister, Fr.-Stoltze-Straße 4a
  • Jünemann, Dr. Bernhard, Journalist, Rödelheimer Str. 4
  • Kaluza, Markus, Student, Ringstraße 14
  • Kaluza, Sophie, Hausfrau, Ringstraße 14
  • Krüger, Claudia, Dipl. Sozialpädagogin, Feldstraße 11
  • Langendorf, Rosemarie, Betreuungskraft, Karlsbader Straße 17
  • Loebmann, Ursula, Krankenschwester, Sachsenstraße 9
  • Molter, Dr. Michael, Chemiker, Fr.-Stoltze-Straße 36
  • Neugebauer, Peter, Wirtschaftsprüfer, Ostring 162
  • Sawade, Anne, Historikerin (Doktorantin), Am Flachsacker 20
  • Trenk, Christian, Freiwilligendienstleistender, Finkenweg 7
  • Zieger, Ursula, Personalsachbearbeiterin, Schulstraße 35

 

Weitere stimmberechtigte Mitglieder des PGR sind:

  • Alexander Brückmann als Pfarrer,
  • Ursula Müller als Gemeindereferentin und Bezugsperson für die Limesstadt.

Mitglieder des PGR ohne Stimmrecht, aber mit Beratungsrecht sind der Vorsitzende des Verwaltungsrats, die Pastoralreferentin, die Leiterinnen der beiden Kindergärten, die stellvertretende Jugendsprecherin und die Sprecher der Ausschüsse des PGR:

  • Bernhard Böhmer (Vorsitzender des Verwaltungsrats)
  • Susanne Schumacher-Godemann (Pastoralreferentin)
  • Cornelia Blasius (Leiterin Kindergarten St. Martin)
  • Petra Mursch (Leiterin Kindergarten St. Pankratius)
  • Eva Heislbetz (stellvertretende Jugendsprecherin)
  • Christina Engelmann (Liturgieausschuß)
  • Margot Comes (Erwachsenenbildung)
  • Sabine Bachner-Kronenberg (Arbeitskreis Eine Welt)
  • Juliane Kamphus (Partner der Weltkirche)

Der PGR tagt ca. sechsmal im Jahr, die Sitzungen sind öffentlich, Gäste sind willkommen! Die Termine für die Sitzungen werden im Wochenbrief bekannt gegeben.

Den Schwerpunkt für seine Arbeit in der neuen Amtszeit wird der PGR in einer Klausurtagung am 13./14.01.2012 festlagen.


Der PGR ist für Anregungen und Hinweise, auch für Kritik, dankbar und wird sich bemühen, die aus der Gemeinde an ihn herangetragenen Anliegen in seine Arbeit aufzunehmen.

Michael Molter (Vorsitzender des PGR)

Der Verwaltungsrat

Für die Verwaltung des kirchlichen Vermögens in der Kirchengemeinde ist der Verwaltungsrat (VR) zuständig. Er vertritt die Kirchengemeinde bei Willenserklärungen und Verträgen aller Art. Dabei bleiben aber die Rechte des Pfarrgemeinderates unberührt. Das bedeutet, dass sich die Vermögensverwaltung nach den vom Bistum, Pfarrer und Pfarrgeimenderat vorgegebenen religiösen und pastoral-sachlichen Kriterien auszurichten hat.
Für die Arbeit im Verwaltungsrat gibt das Gesetz über die Verwaltung und Vertretung des Kirchenvermögens im Bistum Limburg (kurz: Kirchenvermögenverwaltungsgesetz oder KVVG) die Leitlinien vor.

Für unsere Pfarrei ist zunächst die Zusammensetzung des Verwaltungsrats eine wichtige Frage. Als Regelfall ist der Pfarrer geborenes Mitglied und Vorsitzender dieses Gremiums, so wie das in St. Pankratius bislang auch stets praktiziert wurde. Ein Pfarrer kann jedoch vor einer Pfarrgemeindesratswahl, bei einem Pfarrerwechsel oder auch sonst aus wichtigem Grund - jedoch jeweils nur mit Zustimmung des Bischofs - erklären, dass er dem Verwaltungsrat nicht angehören wolle. Dies hat unser neuer Pfarrer Brückmann so gehandhabt, weil er mit seinen seelsorgerischen Aufgaben in unserem pastoralen Raum so eingespannt ist, dass ihm für eine sachgerechte Verwaltung des Vermögens dreier Pfarreien nicht die dazu notwendige Zeit verbleibt. Mit der Neuwahl eines Verwaltungsratsvorsitzenden in der Sitzung vom 25. Februar 2010 ist Pfarrer Brückmann aus dem Verwaltungsrat ausgeschieden; er behält jedoch das Recht, mit Rede- und Antragsrecht an den Sitzungen des Verwaltungsrats teilzunehmen.

Entsprechend der Zahl unserer Gemeindemitglieder von über 4000 hat unser Verwaltungsrat sieben Mitglieder, die vom Pfarrgemeinderat für seine Amtszeit aus dem Kreis aller Gemeindemitglieder (soweit wahlberechtigt) bestimmt wurden. Umserem Verwaltungsrat gehören damit zurzeit die folgenden Damen und Herren an:

  • Bernhard Böhmer, Vorsitzender
  • Lothar Höfling, stellvertretender Vorsitzender
  • Dr. Norbert Carduck
  • Gerhard Frey
  • Irmgard Hepp
  • Engelbert Krüger
  • Marianne Oberlininger

An den Verwaltungsratssitzungen haben die pastoralen Mitarbeiter der Pfarrei sowie der Vorsitzende des Pfarrgemeinderates oder sein Stellvertreter ein beratendes Teilnahmerecht. Für eine Vielzahl von Erklärungen und Rechtsgeschäften bedarf der Verwaltungsrat der Zustimmung des Bischöflichen Ordinariats. Hierzu kann auf § 17 KVVG verwiesen werden, der rd. 30 einzelne Tatbestände aufführt, bei denen ohne Zustimmung des Bischöflichen Ordinariats keine Rechtswirksamkeit erreicht werden kann.

Im Tagesgeschäft wird der Verwaltungsrat vom Rentamt tatkräftig unterstützt, das z. B. den Zahlverkehr abwickelt und die Jahresrechnung sowie die Planungsrechnung erstellt und die Verwaltungsratsmitglieder in vielerlei Hinsicht berät.
Es sind drei hauptsächliche Aufgabenfelder, mit denen sich der Verwaltungsrat immer wieder befassen muss:

  • Fragen des Rechnungswesens mit Jahresrechnung und Planungsrechnung
  • Personalangelegenheiten insbesondere für unsere beiden Kindertagesstätten. Für das im Bereich der Kirche tätige Personal (z. B. Organist, Küsterin, Pfarrsekretärin oder Hausmeister) ist weiterhin unser Pfarrer primär zuständig.
  • Bauangelegenheiten und Immobilienverwaltung, z. B. die Sanierung nach dem Brand in unserer Kirche, die Neuanlage des Gartens und die Erfüllung der Brandschutzauflagen in der Kindertagesstätte St. Pankratius, die vollständige Renovierung des Hauses Taunusstr.13 mit der Pfarrerwohnung, der Bau des kleinen Gemeindehauses St. Martin und der Neubau einer Kinderkrippe auf dem Gelände von St. Martin.

Über Langeweile muss also im Verwaltungsrat keine Klage geführt werden. Die gemeinsame Arbeit und Verantwortung teilt sich dadurch besser, dass sich einzelne Mitglieder des Verwaltungsrates vorrangig um einen spezifischen Aufgabenbereich kümmern. So sind Frau Hepp für die Kindertagesstätte St. Martin und Frau Oberlininger für die Kindertagesstätte St. Pankratius erste Anlaufstellen; die Herren Höfling, Dr. Carduck und Krüger verantworten intern jeweils bestimmte Immobilien- und Bauprojekte. Wie bedeutend und sorgsam alles behandelt werden muss, erhellt auch daraus, dass unsere Pfarrgemeinde 2010 einen Etat von über € 1.000.000 zu realisieren hat.

Bernhard Böhmer (Vorsitzender VR)

Ausschüsse des Pfarrgemeinderats (PGR)

Gemäß § 22 der Synodalordnung kann der Pfarrgemeinderat für bestimmte Sachgebiete und zur Erfüllung besonderer Aufgaben Sachausschüsse bilden. Unsere Gemeinde hat folgende Sachausschüsse gebildet:

1. Liturgieausschuss:
Der Liturgieausschuss unterstützt den Pfarrer in Fragen der Liturgie, zum Beispiel bei der Gottesdienstgestaltung. Im Liturgieausschuss arbeiten 10 Gemeindemitglieder mit, Sprecherin ist Frau Christina Engelmann (Tel.: 882372, e-mail: engelchris@gmx.de).

2. Familienausschuss:
Der Familienausschuss bemüht sich um Angebote für Familien wie zum Beispiel die Durchführung von „Familientagen". Er umfasst 8 Mitglieder, Sprecherin ist Frau Rita André (Tel.: 7614889, e-mail: cr.andre@t-online.de).

3. Ausschuss Sozialpastoral:
Der Ausschuss Sozialpastoral kümmert sich um die in Schwalbach relevanten sozialen Fragestellungen und versucht Hilfen anzubieten oder zu vermitteln. So wurde zum Beispiel ein „Sozialkompass" erarbeitet, der die existierenden Hilfsangebote in Schwalbach zusammenfasst. Außerdem betreibt der Ausschuss Sozialpastoral im Sommer jeweils mittwochs vormittags einen „Kommunikationspunkt" vor dem Anziehpunkt, wo Menschen verweilen und die Gesprächsangebote nutzen können. Der Ausschuss Sozialpastoral hat 6 Mitglieder, Sprecherin ist Frau Ursula Loebmann (Tel.: 807674, e-mail: mail@cspieler.de)

4. Jugendausschuss:
Der Jugendausschuss vertritt die Belange der Jugendlichen in der Gemeinde. Er koordiniert die verschiedenen Aktivitäten der Jugendarbeit und trägt die Anliegen der Jugendlichen in den PGR. Der Jugendausschuss hat 5 Mitglieder, Sprecherin ist Frau Hildegard Jene-Degott (Tel.: 84981, e-mail: hilde-Jene@web.de).

5. Ökumeneausschuss:
Der Ökumeneausschuss hält die Verbindung zu den evangelischen Christen in unserer Stadt und fördert ökumenische Aktivitäten. Darüber hinaus vertritt er die katholischen Christen im Interreligiösen Arbeitskreis unserer Stadt. Sprecher ist Herr Peter Neugebauer (Tel.: 84096, e-mail: neugepost@t-online.de).

6. Caritasausschuss:
Der Caritasausschuss hilft akute Not vor Ort zu lindern, indem er Spenden sammelt und dieses bedürftigen zukommen lässt. Vorsitzender des Caritasausschusses ist Herr Peter Reich (Tel.: 84072).

Darüber hinaus gibt es eine ganze Reihe von Arbeitskreisen (z. B. Eine Welt, Partner der Weltkirche, Gemeindepartnerschaften mit Avrille und Olkucz, Neuzugezogenen Besuchsdienst) und Ausschüssen (z. B. Festausschuss, Fastnachtsausschuss, Kirchweihausschuss), die bestimmte Aufgaben übernommen haben und für deren Tätigkeit der PGR dankbar ist.

Weitere synodale Gremien

Der Bezirkssynodalrat (BSR)

Die katholische Kirche im Landkreis Main-Taunus ist gleichfalls der „Bezirk Main-Taunus", wie es auch noch zehn weitere Kirchenbezirke im Bistum Limburg gibt. Geleitet wird er von Bezirksdekan Pfr. Franz-Heinrich Lomberg, Hattersheim. Mit ihm zusammen berät und beschließt in allen Bezirksangelegenheiten der Bezirkssynodalrat, der aus gewählten Vertretern der Pfarrgemeinden besteht. Stellvertretendender Vorsitzender ist Herr Hans-Jürgen Hampel aus Eschborn (Tel.: 0151-14516110).

Der Diözesansynodalrat (DSR)

So wie der Pfarrgemeinderat in jeder Pfarrgemeinde beraten und beschließen auf Diözesanebene gewählte Bistumsmitglieder zusammen mit Bischof Dr. Franz-Peter Tebartz-von Elst über die gemeinsamen Angelegenheiten des Bistums Limburg. Dem DSR, der aus 35 Mitgliedern besteht, gehören Pfr. Alexander Brückmann und Herr Klaus Gierse aus Niederhöchstadt an.

Die Diözesanversammlung (DV) www.dioezesanversammlung.bistumlimburg.de



Hier finden Sie den aktuellen Wochenbrief und die Monatsübersicht.

Ministranten: Hier gibt es den aktuellen Plan.

Hier lässt sich der große Gemeindebrief herunterladen.

Alle Dokumente zur Zukunft der Gemeinde.

 

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